Wer in nächster Zeit eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, sollte eine wichtige Änderung kennen: Ab dem 1. Januar 2027 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit niedrigeren Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz.

Der reguläre Festzuschuss sinkt von derzeit 60 auf 50 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung. Auch der Bonus für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen fällt künftig geringer aus:

  • ohne Bonus: 50 statt 60 Prozent
  • mit fünf Jahren lückenloser Vorsorge: 60 statt 70 Prozent
  • mit zehn Jahren lückenloser Vorsorge: 65 statt 75 Prozent

Für Versicherte, die unter die gesetzliche Härtefallregelung fallen, bleibt die vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung erhalten.

Was bedeutet das für Ihren Eigenanteil?

Die genannten Prozentsätze beziehen sich nicht einfach auf die gesamte Zahnarztrechnung, sondern auf die festgelegten durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Welche Versorgung als Regelversorgung gilt, hängt vom jeweiligen Zahnbefund ab.

Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine höherwertige oder ästhetisch anspruchsvollere Versorgung, können zusätzliche Kosten entstehen. Der Festzuschuss der Krankenkasse richtet sich weiterhin nach dem Befund und der dazugehörigen Regelversorgung. Durch die Absenkung ab 2027 kann der persönliche Eigenanteil daher spürbar steigen.

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Geplanter Zahnersatz? Eine Beratung noch 2026 kann sich lohnen

Für Patientinnen und Patienten, bei denen Zahnersatz ohnehin notwendig oder bereits absehbar ist, gibt es eine wichtige Übergangsregelung: Wird der Festzuschuss von der Krankenkasse noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten weiterhin die höheren Zuschüsse nach der bisherigen Regelung.

Das bedeutet: Die Behandlung muss nicht zwingend bis Silvester abgeschlossen sein. Entscheidend ist, dass der Heil- und Kostenplan rechtzeitig erstellt und der Festzuschuss noch 2026 von der Krankenkasse bewilligt wird. Die Genehmigung eines Heil- und Kostenplans ist grundsätzlich sechs Monate gültig.

Wenn bei Ihnen eine Krone, Brücke, Prothese oder eine andere Zahnersatzversorgung ansteht, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir prüfen gemeinsam, welche Versorgung medizinisch sinnvoll ist, informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und kümmern uns um die rechtzeitige Erstellung Ihres Heil- und Kostenplans.

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